DSL – Abzocke! Wie ist die Rechtslage?
Freunde, ich brauche mal Euren Rechtsbeistand! Stellt Euch einfach mal folgendes Szenario vor:
Ein junger, gutaussehender Mann mit wundervollem Haar hat vor ein paar Monaten einen Telefonanschluss mit bundesweiter Flatrate inkl. (bis zu) 6.000er-DSL bei einem Anbieter – nennen wir ihn “=2″ – bestellt. Dabei wurden ihm vollkommen legitim zwei Zusatzpakete zugebucht: Die (bis zu) 16.000er-DSL-Option und ein Norton Security Unsinn. Zunächst waren diese Pakete kostenlos, sollten aber nach drei bzw. sechs Monaten kostenpflichtig werden. Durch Umzugs- und Renovierungschaos hatte dieser junge, gutaussehende Mann mit dem wundervollen Haar bis vor drei Wochen keine Möglichkeit in seine Online-Rechnungen zu schauen (Zugangsdaten in irgendeinem Karton…), wunderte sich aber über die plötzlich höhere Abbuchungssumme.
Klarer Fall, die Herrschaften von “=2″ haben von ihrem Recht gebrauch gemacht und die 16.000er-DSL-Option in Rechnung gestellt. Soweit alles vollkommen legal, logisch, zwar ärgerlich aber grundsätzlich nachvollziehbar. Jetzt kommt aber der springende Punkt: Der junge, gutaussehende Mann mit dem wundervollen Haar hat eine maximale Download-Geschwindigkeit von 4.000 kBit/s. Er erreicht also nichteinmal das Maximum, das er bestellt hat, geschweige denn die zusatzkostenverursachende Upgrade-Variante.
Ist so etwas legitim oder kann der Betroffene gegen diese 16.000er-Option vorgehen?
(Besten Dank bisher an Eva84)
Tags: 16.000 · 6.000 · Abzocke · DSL · Rechtslage

13. März 2009
10:18 Uhr
Antworten
Yay, Jura!
AFAIK werden die DSL-Tarife immer als „bis zu“ bezeichnet, da die maximale Leistung wohl fast nie erreicht wird. Wenn Du aber nur 4000 hast, sie Dir 16000 berechnen, obwohl es auch nen 6000-Tarif gibt, dann kann da was nicht stimmen.
)
So oder so – Du mußt die Hotline anrufen, auf die Abweichung hinweisen und ihnen die Möglichkeit zur Entstörung geben. Vorher kannst Du da meiner Ansicht nach nix machen. Erst, wenn sie es innerhalb einer angemessenen Frist nicht schaffen, Dir 16000 (oder sagen wir, mehr alös 6000) zur verfügung zu stellen, müßtest Du ein außerordentliches Kündigungsrecht haben.
(Aber hey, ich hab die Juristerei nicht umsonst an den Nagel gehängt… kann auch sein, dass ich grad Grütze erzähle
13. März 2009
10:22 Uhr
Antworten
Genau zu dem Thema gabs kürzlich nen Beitrag bei Stern-TV, guck mal ob Du bei denen was auf der Seite findest. Fazit war eigentlich, dass sich die Anbieter dadurch absichern, dass es meist “BIS ZU soundsoviel MBit” im Vertrag heißt und keine fixe Zahl zugesichert wird – deswegen kann man kaum was machen dagegen tun … So, dann hier doch noch der Link! (klinkmich!)
13. März 2009
10:57 Uhr
Antworten
Sie werden die 16.000 nicht erreichen koennen, da diese Geschwindigkeit nirgendwo in Deutschland bei einem privaten Haushalt erreicht werden kann. Sagt eine meiner weisen Kollegen. Also koennen Sie ihnen die Moeglichkeit zur Entstoerung geben. Wird aber nicht eintreten.
13. März 2009
11:48 Uhr
Antworten
Also auch ich habe die DSL-16000-Variante vom gleichen Verein gebucht, allerdings erlassen die mir von sich aus 5,-€ im Monat, so lange, bis 16000 verfügbar sind. (Im Moment hab ich umgerechnet DSL 3500)
14. März 2009
15:06 Uhr
Antworten
Das ist leider so, auch wie die vorstehenden Kommentatoren schreiben. Stell Dir vor man kauft ein Auto, bei dem versprochen wird, dass es bis zu 200 km/h fährt, Du dann feststellt, es fährt nur 60 km/h. Laut Vertrag “halbwegs” legitim. Wir leben halt in einer Bananenrepublik.
14. März 2009
19:59 Uhr
Antworten
so sehr ich mir dieses szenario auch vorstelle – ich kann mich einfach nicht auf die problematik konzentrieren, da ich mich immer wieder von dem jungen, gutaussehenden mann mit wundervollem haar ablenken lasse.
15. März 2009
18:39 Uhr
Antworten
Sieht – denk ich – leider schlecht aus. Wenn die Optionen nicht rechtzeitig gekündigt wurden, müsste der Vertrag gelten.
Könntest aber die Haare kurz schneiden lassen und mit dem Einsparen von Shampoo den finanziellen Verlust ausgleichen… sorry, ich versuch nur aufzumuntern
15. März 2009
20:34 Uhr
Antworten
Da kann man nur auf Kulanz hoffen…. machen inzwischen leider viele Betreiber mit diesen Zusatzfunktionen. Da muss man IMMER drauf achten bei der Bestellung.
Naja, gut das Ihnen das nicht passiert ist, sondern einem gutaussehemdem Mann mit schönem Haar…
16. März 2009
11:41 Uhr
Antworten
@ Pleitegeiger: Ich denke, ich werde die lahme Verbindung lieber schriftlich melden. Dann habe ich wenigstens einen Beleg. Bei einem Anruf können die sich ja hinterher doch noch rausreden…
@ Blabbermouth: Die Sache ist wirklich verzwickt. Ich verlange ja auch gar nicht, dass dauerhaft das Maximum auf der Leitung liegt, aber die Tatsache, dass das Maximum hochgesetzt wird, obwohl das alte nicht erreicht wird, finde ich grenzwertig.
@ kleiner.mops: Sind Sie etwa ein T-Mops, liebes Fräulein Mops?
@ Herr Jeh: Ach?!? Haben Sie sich beschwert oder ging dieser Nachlass initiativ von “=2″ aus, werter Herr Jeh?
@ Phil: Bei einem Auto habe ich aber die Chance vorher eine Probefahrt zu machen. Diese Gelegenheit habe ich bei DSL nicht. ^^
@ Maak: Was sagt denn Ihre Liebste dazu, werter Herr Maak?
@ Mys: Mir würde so etwas NIEMALS passieren! Der junge, gutaussehende Mann mit dem wundervollen Haar, hatte die Punkte bei Vertragsabschluss ja auch bemerkt, aber dann vergessen…
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